Warum Mitglied werden?
Mitgliedsbeiträge sind das Fundament unserer Arbeit: Sie sind planbar und kommen Jahr für Jahr direkt den Kindern zugute — für Spielgeräte, Feste, Ausflüge und besonderes Fördermaterial, das im regulären Kita-Budget keinen Platz findet.
- Sie entscheiden über die Höhe. Der Mindestbeitrag beträgt 12 € pro Kitajahr — jeder freiwillig höhere Beitrag hilft umso mehr.
- Sie bestimmen mit. Als Mitglied haben Sie Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
- Keine versteckten Pflichten. Wer mehr tun möchte (z. B. beim Sommerfest helfen), ist herzlich willkommen — niemand muss.
Mitglied werden können Eltern, Großeltern, Ehemalige, Freundinnen und Freunde der Einrichtung sowie Firmen und Vereine (§ 4 der Satzung).
Jetzt online Mitglied werden
Füllen Sie das Formular aus — kein Ausdrucken, kein Postweg. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags verwendet.
Alternativ: PDF-Antrag
Den Mitgliedsantrag als PDF herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und im Büro der Einrichtung abgeben oder eingescannt an foerderverein.franziskus.re@gmail.com schicken.
Beitrag und Fälligkeit auf einen Blick
| Mindestbeitrag | 12 € pro Kitajahr (gern freiwillig mehr) |
| Kitajahr | 1. August bis 31. Juli des Folgejahres |
| Fälligkeit | Für das Kita-Jahr des Eintritts 14 Tage nach Aufnahme, in jedem weiteren Kita-Jahr zum 30.09. |
| Verlängerung | Die Mitgliedschaft verlängert sich bis auf Widerruf |
| Kündigung | schriftlich gegenüber dem Vorstand, mit 3 Monaten Frist zum Ende des Kitajahres (31.07.) |
Häufige Fragen
Muss mein Kind die Einrichtung besuchen? Nein. Jede Person, die die Ziele des Vereins unterstützt, kann Mitglied werden — auch ohne Kind in der Einrichtung.
Was passiert mit meinem Beitrag? Der Verein ist ausschließlich gemeinnützig tätig (§ 3 der Satzung). Alle Mittel fließen in die ideelle und finanzielle Förderung des heilpädagogischen Familienzentrums St. Franziskus. Die Kassenführung wird jährlich von zwei gewählten Kassenprüfer/innen geprüft.
Wie beende ich die Mitgliedschaft? Formlos schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kitajahres (§ 4 der Satzung).